„Hochrisikosysteme“ in der Personalarbeit

KI und Arbeitsrecht

Mit der „KI-Verordnung“ der EU wird Künstliche Intelligenz weltweit einmalig rechtlich definiert und reguliert. Dies trifft besonders auf Hochrisikosysteme zu, wie sie in der Personalarbeit zum Einsatz kommen. Aus der neuen EU‑Verordnung ergeben sich aber auch Pflichten für Arbeitgeber, etwa bezüglich der „KI‑Policy“ oder „Qualifizierungssozialplänen“. 

Erfahren Sie in unserem Schwerpunktartikel „“Hochrisikosysteme“ in der Personalarbeit“ unserer aktuellen PERSONALFÜHRUNG Ausgabe 10/2024, welche arbeitsrechtlichen Pflichten sich durch die neue EU-Verordnung ergeben, um eine gute Zusammenarbeit von Mensch und Maschine zu ermöglichen. Künstliche Intelligenz entlastet das HR-Management von Routineaufgaben. Es ist jedoch wichtig, rechtliche Risiken im Blick zu behalten. Schließlich ist nicht jede technisch brillante Anwendung sinnvoll, legitim oder gar legal.

Der Beitrag ist zuerst in unserem Fachmagazin PERSONALFÜHRUNG Ausgabe 10/2024 erschienen.