Neues Bürokratieentlastungsgesetz bringt Vereinfachungen in der Personalarbeit

Digitale Arbeitsverträge, elektronische Zeugnisse und Anträge per E-Mail

Mit der Zustimmung zum Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV, 20/11306) durch den Bundestag ergeben sich einige Änderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer.  Ziel des insgesamt 74 Artikel umfassenden Gesetzes ist es, Prozesse und Vorschriften zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. 

Vor allem für die Personalarbeit bringt das neue Gesetz viele Erleichterungen mit sich und treibt die dringend benötigte Digitalisierung in den Personalverwaltungen von Unternehmen voran. Für viele Anträge genügt künftig die Textform.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Digitale Arbeitsverträge per E-Mail: Arbeitgeber können auch ohne Unterschrift und in Textform per E-Mail über wesentliche Vertragsbedingungen informieren. 
  • Antrag auf Elternzeit & Teilzeit in Textform: Die Geltendmachung von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist nun auch in Textform möglich. Gleiches gilt für den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit sowie für die Ablehnung dieses Antrags durch den Arbeitgeber.
  • Für die Beantragung der Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz und der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz genügt ebenfalls die Textform.
  • Zeugnisse in elektronischer Form:  Zeugnisse können künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.

Darüber hinaus gibt es Modernisierungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden und anderen Steuerverwaltungsakten, bei der Entlastung von Unternehmen im  Aktienrecht, im Bereich Überlassungsvereinbarungen zur Leiharbeit sowie bei der Regelung zu Aufbewahrungsfristen. Alle Änderungen im Überblick finden Sie hier.

Die Bundesregierung versteht Bürokratieabbau als Dauer- und Querschnittsaufgabe. Ziel ist es, die bürokratischen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und die Unternehmen dauerhaft zu reduzieren und damit zugleich Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu setzen.

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem insgesamt vierten Bürokratieentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Es soll im Wesentlichen Anfang 2025 in Kraft treten. Mit dem ressortübergreifenden Vorhaben sollen administrative Abläufe in Deutschland vereinfacht und die Wirtschaft um knapp eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden.